Seitentitel

§ 31 a
Absehen von der Verfolgung

                                                Cannabis

(1)

Hat das Verfahren ein Vergehen nach § 29 Abs. 1, 2 oder 4 zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt. Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn der Täter in einem Drogenkonsumraum Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch, der nach § 10a geduldet werden kann, in geringer Menge besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein.

      

 

 

(2)

Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 der Strafprozeßordnung angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 der Strafprozeßordnung und der §§ 232 und 233 der Strafprozeßordnung in seiner Abwesenheit durchgeführt wird. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß. Der Beschluß ist nicht anfechtbar.

 

Leider ist Cannabis noch nicht legal, aber ich bin fest davon überzeugt daß das Verbot nicht mehr lange zu halten ist. Und es in absehbarer Zeit legal oder zumindest geduldet sein wird.

Bis dahin sollten sich Richter an das "geringe-Menge" - Urteil von 1994 halten!

 "Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern."

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

 Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.

 Staat und Politik dienen dem Bürger und nicht der Bürger dem Staat und der Politik!

Ich denke, der Staat verhält sich: verfassungswidrig, diskriminierend und es wird gegen die Menschenrechte verstoßen! Es gab noch nie eine Gesellschaft ohne Drogen und es wird auch nie eine solche geben. Hört auf mit dieser Unterdrückung!

 

Nikotin:     5 Millionen tote weltweit pro Jahr! ( Droge legal ) Sehr unbedänklich!

Alkohol:    2,5 Millionen tote weltweit pro Jahr! ( Droge legal ) Sehr unbedänklich!

Cannabis: 0 tote weltweit in tausenden von jahren! ( Droge illegal ) Sehr gefährlich!

 

 

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte

 Jeder Mensch muss gleich sein, besonders vor dem Gesetz und dem Recht.

Aha und wo ist zwischen Cannabis, Nikotin und Alkohol, die Gleichheit vor dem Gesetz und dem Recht? Schämt euch! 
 

 Freie Menschen treffen freie Entscheidungen!

 

 Heute sollten alle Menschen so aufgeklärt und selbständig sein, dass sie selbst entscheiden können was in welcher Menge gut oder schlecht ist.
Deshalb sollte auch die von Gott/ Natur gegebene Pflanze Cannabis für jeden frei nutzbar sein und nicht als
Goldesel für die Pharmaindustrie dienen. Die Natur gehört uns allen! Man kann die Natur nicht verbieten. 

Keine Pflanze ist illegal!


Sie sind Besucher Nr.
 

Kostenlose Homepage erstellen bei Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!